Die besten Zweitwagenversicherungen im Vergleich!

Zweitwagenversicherung: Vergleich und Test

GuthabenkontoDie Zweitwagenversicherung ist längst kein Nischenprodukt bei den Versicherungen mehr, sondern wird immer öfter gerade in Familien genutzt. Gerade dann, wenn der Sohn oder die Tochter ein eigenes KFZ kauft, können diese günstig als Zweitfahrer angemeldet und versichert werden. Die Zweitwagenversicherung ist in Deutschland aber nicht einheitlich geregelt – die Konditionen werden von den Versicherungen geregelt und aufgestellt. Ein Blick auf den direkten Vergleich hilft!

Vorteile: Zweitwagenversicherungen
  • Niedrige monatliche Raten
  • seit mindestens drei Jahren Führerscheinträger
  • Drittfahrzeuge möglich
  • Rabatte können übertragen werden

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Zweitwagenversicherung: Alles was du wissen musst

Fahrzeuge der ZweitwagenversicherungFür die Notwendigkeit einer Zweitwagenversicherung gibt es zahlreiche Anlässe. Stell Dir vor, Dein Nachwuchs kauft sich als Fahranfänger sein erstes Auto, oder Dein Partner oder Partnerin benötigt ein eigenes Fahrzeug. Jetzt wäre es eine Möglichkeit, das Fahrzeug „ganz“ normal zu versichern. Bestand jedoch vorher noch keine eigene Autoversicherung, würde die Prämie unnötig teuer werden. Die Alternative zu diesen überhöhten Ausgaben bietet die Zweitwagenversicherung. Dabei gibt es aber keine feste oder einheitliche Regelung. Jeder Versicherer hat seine eigenen Vorgehensweisen bei der Einstufung des Zweitwagens in die jeweilige Schadenfreiheitsklasse.

Was ist die Zweitwagenversicherung?

Autoreihe ZweitwagenversicherungJedes Auto benötigt eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Wie erwähnt, handelt es sich bei der Zweitwagenversicherung um die Einstufung des zweiten Fahrzeugs innerhalb einer Familie oder auf den Versicherungsnehmer. Das wichtigste bei der Auswahl des richtigen Tarifs ist, dass Du genau darauf achtest, welche Bedingungen der Versicherer für die Tarifierung des Zweitwagens unterlegt. Dabei gilt auch, dass die SF-Klasseneinstufung nicht nur für die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern auch für die Vollkaskoversicherung gilt. Die Teilkaskoversicherung kennt keine Schadenfreiheitsklassen. Wir wollen jetzt einmal die unterschiedlichen Ansätze für die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse vorstellen.

Voraussetzung über alle Versicherer hinweg ist der Umstand, dass das Erstfahrzeug besser als in der Schadenfreiheitsklasse 0 versichert ist.

Führerscheinregelung

Die Führerscheinregelung sieht voraus, dass der Versicherungsnehmer den Führerschein mindestens ein Jahr, bei vielen Versicherern mindestens drei Jahre besitzt. In diesem Fall erfolgt die Einstufung des Fahrzeugs in die SF-Klasse ½. Diese Regelung stellt die einfachste, aber auch teuerste Lösung für die Versicherung deines Zweitwagens dar. Die Einstufung erfolgt unabhängig davon, wie der Erstwagen versichert ist.

Sparen bei der Kfz-Versicherung

SF-Klasse: Zweitwagen wie Erstwagen versichern

Einige Versicherungsgesellschaften bieten es an, dass das Zweitfahrzeug in der gleichen SF-Klasse versichert wird, wie der Erstwagen. Dafür gibt es allerdings teilweise Einschränkungen, welche durchaus verhandelbar sind. Mit folgenden Restriktionen musst Du rechnen:

  • Mindestalter des jüngsten Fahrers 23 oder 25 Jahre.
  • Jährlich limitierte Kilometerleistung.
  • Dein Erstfahrzeug muss auch bei diesem Versicherer eingedeckt sein.
  • Das Erstfahrzeug muss in einer besseren SF-Klasse als SF 2 eingestuft sein.

Im Fall, dass Du den Zweitwagen in der gleichen Schadenfreiheitsklasse wie das Erstfahrzeug versicherst, gilt es einen Umstand zu beachten. Wechselst Du mit dem Zweitwagen irgendwann den Versicherer, erfolgt bei der neuen Gesellschaft die Einstufung, welche tatsächlich „erfahren“ wurde. Die Grundlage bildet die SF-Klasse, mit der ein Einsteiger bei der neuen Gesellschaft beginnt. Dies kann zwischen SF ½ und SF 2 sein.

Grund für den Wechsel der Versicherung kann beispielsweise ein Berufsgruppenrabatt sein, den der Nachwuchs mit Beginn der Berufstätigkeit in Anspruch nehmen kann.

Staffelung: Zweitwagenregelung

Einige Versicherer machen die Einstufung des Zweitwagens von der SF-Klasse des Erstwagens abhängig. Eine solche Staffelung könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen:

ErstfahrzeugZweitfahrzeug
SF 4 bis SF 6SF 3
SF 7 bis SF 10SF 4
SF 11 bis SF 18SF 5
etc…etc…

(Quelle: Wikipedia)

Anzahl Zweitwagen: Wie viele Autos kann ich versichern?

Zweitwagenversicherung Reparatur BeobachtungIn immer mehr Haushalten mit noch zu Hause lebenden, aber erwachsenen Kindern finden sich inzwischen auch Drittfahrzeuge. Unter dem Begriff Zweitwagenversicherung werden auch Dritt- oder Viertfahrzeuge versichert.

Die Dritt- oder Viertfahrzeuge unterliegen dabei den gleichen Konditionen, wie es auch bei den Zweitfahrzeugen der Fall wäre. Lediglich die monatlichen Kosten können sich unterscheiden. Es kommt dabei immer auf die Wahl der Versicherung an. Oft können Dritt- und Viertfahrzeuge aber nach gleichen Raten bezahlt werden. Die Fahrzeuge müssen lediglich überwiegend privat genutzt werden, da ansonsten andere Regelungen in Kraft treten würden.

Auch bei Drittfahrzeugen muss das Erstfahrzeug mindestens in die SF 2 eingestuft sein.

Gleicher Versicherer: Müssen die Autos beim gleichen Versicherer sein?

Da es keine einheitlichen Vorschriften für die Versicherung von Zweitwagen gibt, kann diese Frage auch nicht pauschal mit Ja oder Nein beantwortet werden. Einige Versicherer lehnen es generell ab, auf die Zweitwagenregelung zurückzugreifen, wenn das Erstfahrzeug bei einem anderen Unternehmen versichert ist. Andere verlangen, dass mit Antrag für das Zweitfahrzeug auch gleichzeitig ein Antrag für das Erstfahrzeug mit Beginn 1. Januar des Folgejahres eingereicht wird. Die wenigsten Versicherer räumen eine großzügige Zweitwagenregelung ein, ohne dass das Erstfahrzeug ebenfalls bei ihnen unter Vertrag steht.

Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer: Müssen sie identisch sein?

Grundsätzlich gilt, dass dies nicht der Fall sein muss. Dein Kind kauft beispielsweise ein Auto, lässt es auf seinen Namen zu, aber Du trittst als Versicherungsnehmer auf. Die Verneinung der Frage im Antrag, ob Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer identische Personen sind, kann allerdings bei einigen Versicherern zu einer höheren Prämie führen. Es macht in dem Fall, dass Dein Nachwuchs oder Dein Partner oder Deine Partnerin das Auto auf sich zu lassen möchte, Sinn, beide Varianten im Zweitwagenversicherungsvergleich durchzuspielen. So stellst Du sicher, dass Du auf jeden Fall das günstigere Angebot findest.

Rabatt übertragen

Fahrerin ZweitwagenBleiben wir einmal bei der Konstellation, dass Dein Nachwuchs sich ein Auto kaufen möchte und wir unterstellen, dass Dein Wagen mit der Schadenfreiheitsklasse 20 eingestuft ist. Großvater oder Großmutter können nicht mehr Auto fahren und bieten an, ihren Schadenfreiheitsrabatt auf Dich zu übertragen. Großvater fuhr mit SF 25. Der Rabattübertrag auf Dich ist durchaus möglich, aber nur bis zur SF-Klasse 20. Es darf maximal der Rabatt übertragen werden, den der Begünstigte selbst hat. Es wäre als nicht möglich, die SF-Klasse 25 auf Deinen Sohn oder Deine Tochter zu übertragen. Wenn Dein Kind gerade den Führerschein erworben hat, würde es trotz Übertrag des Rabattes als Anfänger eingestuft.

Quelle: Musterbedingungen zur Fahrzeugversicherung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Einschränkungen bei den Fahrberechtigten

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem Versicherungsantrag. Der Versicherungsantrag wird dann gestellt, wenn eine Versicherung in Anspruch genommen werden möchte. Meist ist der Antrag bereits dann verbindlich, wenn die Unterschrift abgegeben wurde. Es können aber auch unverbindliche Anfragen gestellt werden. Im Versicherungsantrag wird gefragt, wer alles mit dem Fahrzeug unterwegs ist:

  • Nur der Versicherungsnehmer
  • (Ehe)partner
  • Kinder, wenn ja, unter 23? Wenn unter 23, mit begleitetem Fahren?
  • Andere Personen

Gerade der dritte Punkt wird von den Versicherungsunternehmen völlig unterschiedlich gehandhabt. Während bei den einen Fahrer unter 23 mit begleitetem Fahren zu einer kaum merkbaren Erhöhung der Prämie führt, schlägt es sich bei anderen Versicherern signifikant nieder. Bei allen Versicherern führt allerdings die Fahrzeugnutzung durch Personen, die nicht der Familie angehören, zu einer merkbaren Steigerung des Beitrags.

Quelle: Standardantrag zur KFZ-Versicherung

Auswahl der Zweitwagenversicherung

Fahrer ZweitwagenNachdem Du jetzt weißt, welche Komponenten und welche Unterschiede es bei einer Zweitwagenversicherung zu beachten gilt, kommt nun die Auswahl der richtigen Zweitwagenversicherung. Es stellt sich natürlich die Frage, ob Du nur eine Haftpflicht benötigst, oder ob das Auto auch mit einer Vollkaskoversicherung oder einer Teilkaskoversicherung abgedeckt werden soll. Im Falle einer Finanzierung sollte die Vollkaskoversicherung ein Muss sein.

Wie finde ich den günstigsten Versicherer?

Den preiswertesten Versicherer für Deinen Zweitwagen findest Du über unseren Versicherungsvergleich. Am einfachsten ist es, wenn Du die Typschlüsselnummer des Fahrzeuges weißt. Unter den zahlreichen VW Golf III denjenigen herauszufinden, den Du versichern willst, ist mühsam. Dabei gilt es aber, genau zu unterscheiden. Fast alle Versicherer bieten heute mehr als nur eine Tarifvariante an. Diese unterscheiden sich weniger in der Haftpflichtversicherung, als vielmehr in der Teilkasko und Vollkasko. Die Regelung für die Einstufung des Zweitwagens bei den einzelnen Gesellschaften ist im Rechenkern unseres Zweitwagenversicherungsvergleichs hinterlegt. Details findest Du dann auf der Anbieterseite.

Worauf  muss ich beim Tarifvergleich achten?

Die Unterschiede besten in der Leistung und damit auch im Preis. Die Tarifvarianten lauten beispielsweise „Basis“, „Comofort“ und „Premium“. Wenn Du die Tarife vergleichst, achte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen. Es bringt nichts, den Basistarif einer Gesellschaft dem Premiumtarif einer anderen gegenüberzustellen. In diesem Fall vergleichst Du Äpfel mit Birnen. Über den Tarifvergleich erkennst Du auch, welche Restriktionen die jeweilige Gesellschaft für Zweitwagen zugrunde legt. Im Zweifelsfall hilft unter Umständen ein Anruf bei dem infrage kommenden Versicherer, um mögliche Einschränkungen zu verhandeln.

Fazit

Eine Zweitwagenversicherung bietet massives Einsparpotenzial. Die Versicherer handhaben die Einstufung des Zweitwagens völlig unterschiedlich. Die möglichen Einschränkungen bei der Einstufung in die SF-Klasse können, abhängig von der Versicherungsgesellschaft, durchaus verhandelt werden.

Unser Vergleich für Zweitwagenversicherungen berücksichtigt die Einstufungsmodalitäten automatisch.

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